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   BGH, 05.02.1958 - 2 ARs 13/58   

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BGH, 05.02.1958 - 2 ARs 13/58 (https://dejure.org/1958,830)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1958 - 2 ARs 13/58 (https://dejure.org/1958,830)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1958 - 2 ARs 13/58 (https://dejure.org/1958,830)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 560
  • MDR 1958, 360
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • OLG Hamm, 18.04.1996 - 3 (s) Sbd 1-1/96

    Abgabe, Bindungswirkung, Willkür

    Zur Begründung bezieht es sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1958 (in NJW 58, 560), die zum früher geltenden § 453 Abs. 2 StPO ergangen war.

    Soweit das OLG Düsseldorf in einer späteren Entscheidung (in MDR 94, 503 f.) unter Außerachtlassung der genannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 1992 wiederum das Vorliegen von Willkür bejaht hat in einem Fall, in dem die Bewährungsaufsicht an das Wohnsitzgericht eines Verurteilten, dem Auflagen gemacht worden waren, gem. § 462 a Abs. 2 Satz 2 StPO abgegeben worden war, und hierbei auf die bereits erwähnte Entscheidunq des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1958 verwiesen hat (in NJW 58, 560), sind die Erwägungen des OLG Düsseldorf nicht nachvollziehbar.

    Die zuletzt genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (in NJW 58, 560) stellt zwar auf Zweckmäßigkeitsüberlegungen ab.

  • OLG Düsseldorf, 19.09.2002 - 2 Ws 213/02

    Keine Bindung an Abgabe der Nachtragsentscheidung über die Strafaussetzung bei

    Anderenfalls hätte der Gesetzgeber dem erkennenden Gericht nicht nur die Möglichkeit der Übertragung eingeräumt, sondern diese zwingend vorgeschrieben (BGH NJW 1958, 560 zu § 453 Abs. 2 S.2 a.F.).

    Ein sachlicher Grund ist z. B. dann gegeben, wenn dem Verurteilten Weisungen nach § 56 c StGB erteilt worden sind, er also in seiner Lebensführung zu überwachen ist, und das erkennende Gericht wegen seiner räumlichen Entfernung zum Wohn- bzw. Aufenthaltsort des Verurteilten hierzu kaum oder nur unter Schwierigkeiten in der Lage ist (BGH NJW 1958, 560; OLG Düsseldorf VRS 82, 200; 86, 187, OLG Hamm - Beschluss vom 18.12.90, 3(s) Sbd 1-19/90).

  • BGH, 10.01.1992 - 2 ARs 577/91

    Bindungswirkung einer Abgabe der Sache bei Fehlen von besonderen Gründe zur

    Das Fehlen besonderer Gründe, die die Abgabe als zweckmäßig erscheinen lassen (BGH NJW 1958, 560) rechtfertigt noch nicht die Annahme von Willkür (vgl. BGHSt 29, 216, 219).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2003 - 3 Ws 81/03

    Willkürlichkeit einer Abgabeentscheidung eines Gerichts bezüglich nachträglicher

    Insbesondere kann daraus, dass nach dem Gesetz lediglich eine Abgabemöglichkeit und keine Abgabepflicht besteht, nicht gefolgert werden, der Gesetzgeber habe der Bewährungsüberwachung durch das erkennende Gericht im Normalfall den Vorzug geben und eine Abgabe an das Wohnsitzgericht nur bei Vorliegen besonderer Gründe zulassen wollen (so aber OLG Düsseldorf - 1. Strafsenat - VRS Bd. 86 S. 187; NStZ 1992, 206 jeweils unter Berufung auf BGH NJW 1958, 560).
  • OLG Jena, 16.12.2004 - 1 AR (S) 206/04

    Zuständigkeitsstreit, Bewährungsaufsicht

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1958, 560), der die obergerichtliche Rechtsprechung und auch der Senat folgt (siehe nur Senatsbeschluss vom 19.11.1998, AR (S) 190/98), ist die Abgabe an das Gericht des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes nur dann ermessensfehlerfrei, wenn dies aus besonderen Gründen zweckmäßig erscheint.
  • OLG Düsseldorf, 10.08.1994 - 1 Ws 578/94

    Nachtragsentscheidung über Strafaussetzung; Abgabe bei Wohnsitzwechsel;

    Dies besagt aber nicht, daß die nachträglichen Entscheidungen in jedem Fall dem Gericht des Wohnsitzes oder des Aufenthaltsortes zu übertragen sind (BGH NJW 1958, 560).
  • BGH, 05.02.1993 - 2 ARs 21/93

    Bindungswirkung der Abgabe der Sache an ein Gericht

    Die Entscheidung BGH NJW 1958, 560, auf die sich das Amtsgericht Düsseldorf ebenfalls beruft, ist schon seit Inkrafttreten des - zu einer umfassenden Neuregelung führenden - Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) vom 2. März 1974 am 1. Januar 1975 überholt.".
  • BGH, 15.04.1992 - 2 ARs 154/92

    Bindungswirkung einer Abgabe einer Strafsache trotz Fehlens besonderer Gründe zur

    Das Fehlen besonderer Gründe, die die Abgabe als zweckmäßig erscheinen lassen (BGH NJW 1958, 560) rechtfertigt noch nicht die Annahme von Willkür (vgl. BGHSt 29, 216, 219).
  • BGH, 26.01.1994 - 2 ARs 5/94

    Entscheidung über die Zuständigkeit eines Gerichts nach Abgabe

    Die vom Amtsgericht Reutlingen zitierte Entscheidung (BGH NJW 1958, 560) ist schon seit dem 1. Januar 1975 (Inkrafttreten des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch - EGStGB - vom 2. März 1974 - BGBl. I 469 -) überholt (vgl. Beschl. des Senats vom 5. Februar 1993 - 2 ARs 21/93 und v. 10. November 1993 - 2 ARs 371/93).
  • BGH, 10.11.1993 - 2 ARs 371/93

    Bestimmung der Zuständigkeit eines Gerichts für Entscheidungen über die

    Die Entscheidung BGH NJW 1958, 560, auf die sich das Amtsgericht Würzburg beruft, ist schon seit Inkrafttreten des - zu einer umfassenden Neuregelung führenden - Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) vom 2. März 1974 am 1. Januar 1975 überholt.".
  • BGH, 26.05.1993 - 2 ARs 140/93

    Annnahme von Willkür bei der Abgabe einer Sache an ein anderes Gericht aufgrund

  • BGH, 16.02.1972 - 2 ARs 39/72

    Übertragung der Gerichtszuständigkeit bei nachträglichen Entscheidungen

  • BGH, 16.02.1971 - 2 ARs 33/71

    Aufhebung des Beschlusses über die Übertragung einer nachträglichen

  • BGH, 03.12.1971 - 2 ARs 313/71

    Bestimmung der Gerichtszuständigkeit für nachträgliche Entscheidungen über die

  • BGH, 16.02.1971 - 2 ARs 26/71

    Aufhebung des Beschlusses über die Übertragung einer nachträglichen

  • BGH, 07.05.1958 - 2 ARs 60/58
  • BGH, 26.05.1971 - 2 ARs 134/71

    Möglichkeit der Aufhebung einer Übertragung einer nachträglichen Entscheidung

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